
Rechte am Arbeitsplatz
Eine Diagnose von Magenkrebs verändert das Leben schlagartig. Vor Ihnen liegt eine Zeit mit intensiver Behandlung, Operation, Chemotherapie und Reha. Wenn Sie bisher im Beruf standen, müssen Sie sich daher nun darauf einstellen, für längere Zeit auszufallen.
Als Arbeitnehmer:in haben Sie in Deutschland für sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin Ihre Diagnose mitzuteilen. Ob und wann Sie das tun, liegt in Ihrem Ermessen. Ein grundsätzlicher Kündigungsschutz bei Krankheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin besteht nicht, allerdings sind die Hürden sehr hoch. Zudem bietet die bei einer Krebserkrankung fast immer gegebene Feststellung der Schwerbehinderung einen zusätzlichen, besonderen Schutz.
Grundsätzlich stellt sich jetzt die Frage, wie wahrscheinlich Ihre Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz ist. Werden Sie, selbst bei optimalem Therapieverlauf, wieder in der Lage sein, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben? Und wenn nicht, gäbe es bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin eine andere Arbeit für Sie? Sofern es in Ihrer Firma einen Betriebsrat oder Beauftragte für betriebliches Gesundheitsmanagement gibt, wären diese mögliche Ansprechpartner:innen, mit denen Sie sich dazu besprechen könnten. Sollte absehbar sein, dass Sie Ihren alten Beruf auf keinen Fall mehr werden ausüben können, ist es sinnvoll, sich zeitig hinsichtlich einer krankheits- und gesundheitsbedingten Umschulung oder auch einer Erwerbsminderungsrente zu informieren.
Haben Sie Ihre Krebsbehandlung überstanden und sind bereit, in Ihren Job zurückzukehren? Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ist Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin grundsätzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dies beginnt mit einem Gespräch, in dem geklärt wird, wie Sie schrittweise wieder in den Arbeitsalltag eingegliedert werden können. In Zusammenarbeit mit Ihrer behandelnden Arztpraxis wird anschließend ein Plan erstellt, der eine stufenweise Erhöhung Ihrer Arbeitszeit über einen festgelegten Zeitraum vorsieht. Ihre Wiedereingliederung kann entweder in Ihrer bisherigen oder in einer neuen Position erfolgen. Hier gilt es zu klären, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeitsfähig sind. Dabei könnte auch eine Teilzeitstelle sinnvoll sein oder ein Wechsel von einer körperlich anstrengenden Tätigkeit zu einer Bürotätigkeit in Betracht gezogen werden.
Sie wollen mehr wissen über Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in mit einer Krebserkrankung? Wir haben unter den folgenden Links Informationen dazu bereitgestellt: