Gesundheitskarte auf Euro-Geldscheinen und Stethoskop – Symbolbild für Krankengeld und finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall

Krankengeld bei Magenkrebs: Dauer, Höhe und Beantragung

Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmer:in gesetzlich versichert sind, dann haben Sie im Krankheitsfall zunächst für 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber. Zieht sich Ihre Krankheit länger hin, dann zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse für einen Zeitraum von insgesamt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren ein Krankengeld in Höhe von 70% ihres Nettoeinkommens, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Anders sieht es aus, wenn Sie als Arbeitnehmer:in privat versichert sind, oder als Selbständige:r freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Als freiwillig gesetzlich Versicherte:r hängt ihr Anspruch auf Krankengeld davon ab, für welchen Beitragssatz sie sich entschieden haben. Bei einer privaten Krankenversicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf Krankengeld. Falls Sie eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld abgeschlossen haben, beginnt die Zahlung in der Regel nicht sofort bei Arbeitsunfähigkeit. Der genaue Beginn des Anspruchs richtet sich nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Bezieher:innen von Sozialleistungen oder Renten, Studierende und Familienmitversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

Als gesetzlich Versicherte:r sollten Sie vor allem auf eine lückenlose Krankschreibung achten. Die Klinik oder Praxis übermittelt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch direkt an die Krankenkasse. Diese informiert Sie in der Regel automatisch, sobald die Lohnfortzahlung endet, und wird Ihnen gegebenenfalls einen Fragebogen zusenden, den Sie ausfüllen müssen.

Anders verhält es sich bei einer privaten Zusatzversicherung. Hier müssen Sie sich proaktiv melden und abklären, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, damit Krankentagegeld gezahlt werden kann.

Detaillierte Informationen rund um Lohnfortzahlung, Krankengeld und Krankentagegeld haben wir Ihnen unter den folgenden Links zusammengestellt:


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