
Welchen Pflegegrad habe ich?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, muss der Antrag zur Einstufung des Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Als privat versicherte Person stellen Sie Ihren Antrag zunächst formlos über Ihre private Pflegeversicherung, welche in der Regel beim selben Versicherungsunternehmen wie Ihre private Krankenversicherung besteht. Den Antrag können Sie selbst oder Ihre Angehörigen stellen. Die Antragstellung kann aber auch schon im Krankenhaus mit Unterstützung des Sozialen Dienstes erfolgen. Daraufhin sollte innerhalb von fünf Wochen ein Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen stattfinden, der dann ein Gutachten über ihre Pflegebedürftigkeit erstellt.
Die Begutachtung umfasst sechs Lebensbereiche, in denen Ihre Einschränkungen bewertet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Belastung, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Auf Basis dieses Gutachtens wird sodann Ihr Pflegegrad festgelegt.
Wichtig für diesen Termin ist, dass bei Ihnen zuhause möglichst alle relevanten Unterlagen vorliegen. Sinnvoll ist es auch, sich bereits im Vorfeld an eine Pflegeberatung zu wenden und sich mit Ihren behandelnden Ärzt:innen zu besprechen. Ihre Pflegeperson(en) sollten nach Möglichkeit bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst dabei sein. Die Bearbeitungsfrist beträgt im Allgemeinen 25 Tage. Unter bestimmten Umständen gilt auch eine verkürzte Begutachtungsfrist. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder Sie mit Ihrer Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen. Zögern Sie nicht, dies auch zu tun, und scheuen Sie sich auch nicht, bei Verschlechterung Ihres Zustandes zeitnah einen Antrag auf Höherstufung zu stellen!
Weitere Informationen zur Festlegung Ihres Pflegegrads finden Sie auf den folgenden Seiten.