Ehepaar prüft gemeinsam Dokumente am Tisch – Symbolbild für Vorsorgevollmacht und persönliche Absicherung

Vorsorgevollmacht

Mit der Diagnose von Magenkrebs im fortgeschrittenen Stadium wissen Sie bereits, dass Ihre Erkrankung früher oder später weiter fortschreiten wird. Es ist abzusehen, dass irgendwann der Zeitpunkt kommen wird, an dem Sie selbst vielleicht nicht mehr in der Lage sind oder Unterstützung benötigen, um verschiedene Dinge zu erledigen. Dies kann Bankgeschäfte betreffen, aber z.B. auch Ihre Korrespondenz oder Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekasse oder sonstigen Versicherungen. Damit Ihre Angehörigen für Sie tätig werden dürfen, empfiehlt es sich, diesen eine Vollmacht auszustellen.

Generell kommen hier zwei Arten von Vollmacht in Betracht: die Generalvollmacht und die Vorsorgevollmacht. Der wesentliche Unterschied ist, dass eine Generalvollmacht bereits wirksam ist, während Sie selbst noch geschäfts- und entscheidungsfähig sind. Mit einer solchen Vollmacht können Ihre Angehörigen an Ihrer Stelle rechtlich wirksame Angelegenheiten für Sie tätigen, wie Geschäfte abschließen, Verträge unterschreiben oder auch kündigen. Insbesondere wenn Sie selbständig sind oder ein eigenes Unternehmen besitzen, können Sie so vieles delegieren.

Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die Situation, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Interessen wahrzunehmen. Sie wird sich hauptsächlich auf medizinische Entscheidungen auswirken, aber nicht nur. Vom Geltungsbereich her können beide Arten von Vollmacht dieselben Felder abdecken. Auf welche Bereiche sich eine Vollmacht erstreckt, kann individuell festgelegt werden. Beispiele und Vordrucke solcher Vollmachten finden sich bei verschiedenen Organisationen im Internet.

Die Erteilung einer Vollmacht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in die bevollmächtigten Personen voraus. Es empfiehlt sich daher insbesondere bei einer Generalvollmacht eine:n Notar:in hinzuzuziehen, der/die das Dokument rechtssicher für Sie abfasst.

Weitere Informationen zur rechtssicheren Abfassung von Vollmachten finden Sie hier:


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