Nahaufnahme eines amtlich beglaubigten Testaments mit rotem Siegel und schwarz-rot-goldener Kordel

Testament

Niemand denkt gerne an den Tod, entsprechend hoch ist die Hürde, ein Testament abzufassen. Doch spätestens wenn Ihre Magenkrebserkrankung ein Stadium erreicht hat, bei dem das Ende Ihrer Lebenszeit abzusehen ist, wird es wichtig, sich damit zu befassen.

Liegt von einer Person kein Testament vor, so ist in Deutschland die Verteilung von Besitz und Vermögen über die gesetzliche Erbfolge geregelt. Diese schreibt fest, mit welcher Quote die jeweiligen Erbfolger am Nachlass zu beteiligen sind. Wenn Sie jedoch eine andere Verteilung wünschen, sollten Sie unbedingt ein Testament aufsetzen.

Es ist möglich, per Testament einen Alleinerben zu bestimmen. Gängig ist hier etwa das Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, etwaige Kinder also erst erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Es verhindert, dass der oder die Hinterbliebene womöglich in finanzielle Not gerät, weil die anderen Erben ausgezahlt werden müssen. Ebenso haben Sie die Option, ausgewählte Teile des Erbes bestimmten Personen zukommen zu lassen oder deren Erhalt an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Für die Gültigkeit des Testaments ist es nicht erforderlich, dass es von einem Notar aufgesetzt wird. Dennoch ist dies empfehlenswert, da ein Testament aufgrund von Formfehlern unwirksam werden kann. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Testament selbst verfassen oder mit Hilfe eines Notars erstellen, können Sie es jederzeit widerrufen und ein neues aufsetzen. In der Regel gilt die zuletzt erstellte Version des Dokuments als verbindlich.

Informationen darüber, wie man ein Testament rechtssicher abfasst, haben wir hier für Sie zusammengestellt:


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