
Wie kommuniziere ich meine Erkrankung am Arbeitsplatz?
Wenn Sie bisher im Beruf standen, müssen Sie sich nach einer Krebsdiagnose darauf einstellen, für längere Zeit auszufallen. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über die Art Ihrer Erkrankung aufzuklären. Was und wieviel Sie Arbeitgeber und Kollegen dazu mitteilen, liegt in Ihrem Ermessen und hängt vom gegenseitigen Vertrauensverhältnis ab.
Es ist jedoch eine Frage von Fairness gegenüber allen Beteiligten, offen darüber zu reden, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden, damit gegebenenfalls eine Krankheitsvertretung organisiert werden kann. Zwar erhält Ihr Arbeitgeber Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt von der Krankenkasse, doch diese deckt häufig zunächst nur einen Teil des Zeitraums ab, den Sie für Ihre Genesung voraussichtlich brauchen werden. Folgebescheinigungen sind die Regel, für den Arbeitgeber aber nicht abzusehen.
Eine etwas andere Situation ergibt sich, wenn Sie sich nach Ihrer Krebserkrankung um eine neue Stelle bemühen. Vorerkrankungen und Einschränkungen müssen Sie in diesem Fall nur mitteilen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit relevant sind. Auch der Status der Schwerbehinderung muss bei einer Bewerbung nicht angegeben werden. Da Betriebe mit 20 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, sollte im Einzelfall jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob auf diese Angabe verzichtet wird.
Zusätzliche Tipps zur Kommunikation Ihrer Krebserkrankung am Arbeitsplatz finden Sie unter den folgenden Links: